16. Oktober 2018
Der lang erwartete Entscheid ist eingetroffen!
Die kantonale Taxations- und Erlasskommission stellt fest das unsere Tätigkeit gemeinnütziger Natur ist. Damit können wir uns offiziell als NGO bezeichnen.
Zudem stellt die Steuerverwaltung fest, dass Aufgrund der gemeinnützigen Zwecksetzung freiwillige Zuwendungen ab 100.00 Fr. pro Jahr von den steuerbaren Einkünften in Abzug gebracht werden
können.
Streetworker Kinderhilfswerk Brasilien
Hauptstrasse 30 - 4144 Arlesheim - Schweiz
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Projekt Streetfood Brasil: https://www.street-food-brasil.com
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